Allgemeine Geschäftsbedingungen für Executive Search (Stand März 2021)

1. Leistungsgegenstand

Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist die Suche geeigneter Mitarbeiter für den Auftraggeber. TALENT-net ist Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU und wird die Leistungen nach dessen Grundsätzen ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung erbringen.
Bestandteil der Auftragsabwicklung ist die vom Auftraggeber erstellte Stellenbeschreibung und ein zugehöriges Suchprofil einschließlich der Beschreibung der erforderlichen Kompetenzen. Für die Dauer des Suchauftrages erhält TALENT-net das ausschließliche Mandat, das heißt es wird keine weitere Personalberatung durch den Auftraggeber für die Direktsuche beauftragt.
Über eigene Aktivitäten informiert der Auftraggeber TALENT-net frühzeitig, insbesondere wird unverzüglich darauf hingewiesen, wenn ihm ein vorgestellter Kandidat bereits bekannt war.
TALENT-net informiert den Auftraggeber regelmäßig über den Stand des Beratungsprozesses und stellt ihm CVs und andere Unterlagen des Kandidaten sowie die Ergebnisse der eigenen Bewertungen und Interviews zur Verfügung. Eine unternehmensinterne Weitergabe von Kandidatenunterlagen für weitere Vakanzen darf nur nach expliziter Zustimmung durch TALENT-net erfolgen, da hierfür die Zustimmung des Kandidaten einzuholen ist.

2. Vergütung

Das Gesamthonorar von TALENT-net für seine beratende Tätigkeit richtet sich je nach Suchauftrag und zu besetzenden Positionen.

3. Nebenkosten

Nebenkosten, Reisekosten etc. von TALENT-net werden pauschal mit 2,5 Prozent vom ersten kompletten Jahreseinkommen in Rechnung gestellt, soweit im Auftrag nicht anders geregelt. Reisekosten des Kandidaten im Rahmen des Vorstellungsgespräches beim Auftraggeber werden direkt vom Auftraggeber an den Kandidaten erstattet. Bei internationalen Suchen kann bzgl. der Reisekosten eine projektspezifische Regelung getroffen werden.

4. Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen erfolgen 15 Tage netto nach Rechnungsdatum per Überweisung an entsprechende Bankverbindungen von TALENT-net.

5. Verzicht auf Abwerben von Mitarbeitern

Die den Auftrag vergebende Einheit und TALENT-net werden sich während der Dauer einer aktiven Zusammenarbeit und in den 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit gegenseitig nicht aktiv Mitarbeiter abwerben.

6. Replacement

Bei Kandidaten, die einen Anstellungsvertrag mit dem Auftraggeber unterschrieben haben und zum Starttermin nicht antreten oder während einer maximal 6-monatigen Probezeit das Unternehmen verlassen, wird von TALENT-net ein entsprechendes Replacement ohne erneute Berechnung des Honorars vorgenommen. Davon ausgenommen sind betriebsbedingte Kündigungen. Alternativ zu einer kostenlosen Nachbesetzung können der Auftraggeber und TALENT-net die Rückzahlung des erfolgsbasierten Honoraranteils von 50 % vereinbaren.

7. Abbruch der Suche

Auftraggeber und TALENT-net haben das Recht, den Beratungsvertrag mit einer Frist von fünf Werktagen schriftlich zu beenden. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt eine Vergütung gemessen am bisherigen Projektstand (4 % des ersten kompletten Jahreszielgehalts nach erfolgter Kandidatenansprache, 8 % nach Präsentation einer Shortlist von drei Kandidaten und 12,5 % nach Einladung der vorgestellten Shortlist-Kandidaten durch den Auftraggeber).

8. Haftungsklauseln

TALENT-net haftet durch von ihr, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen durch leichte Fahrlässigkeit (mit-)verursachte Schäden, wenn und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haftet sie nur für Schäden, wenn und soweit sie von ihr ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dabei beschränkt sich die Haftung der TALENT-net stets auf solche Schäden, mit denen sie vernünftigerweise rechnen musste. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf maximal 250.000 EUR begrenzt.

9. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle aufgrund ihres Wesens oder ausdrücklich so bezeichnete vertrauliche Informationen, die von der anderen Vertragspartei im Rahmen des jeweiligen Auftrages mitgeteilt oder zugänglich gemacht wurden oder ihnen in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangt sind, ausschließlich zur Erfüllung des Auftrages zu benutzen und im Übrigen geheim zu halten und nicht anderweitig zu verwerten.

10. Sonstige Regelungen

Für die Zusammenarbeit gilt neben dieser Vereinbarung ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Auftrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Gerichtsstand ist Köln